Mit Sicherheitsvorkehrungen, baulichen Maßnahmen und Verhaltensregeln beugen wir unerwünschten Brandereignissen vor. Wirkungsvolle technische Einrichtungen wie Rauchmelder, Brandschutztüren oder Brandabschottungen helfen, um Brände entweder bereits beim Entstehen zu unterbinden oder eine großflächige Ausbreitung zu verhindern.
Als Arbeitgeber haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit möglichst vermieden werden.
Unsere Fachkraft für Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz in Arbeitsstätten ermittelt und beurteilt systematisch Gefährdungen. Wir erstellen einen erforderlichen Maßnahmenkatalog für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
• Beratung, Planung, Kontrolle benötigter Brandschutzmaßnahmen
• Kompetente Ansprechpartner für betrieblichen Brandschutz
• Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
• Montage und Wartung
Wir übernehmen für Sie den Brandschutz Hamburg und in der Umgebung. Unser Brandschutzbeauftragter wird durch keine andere Tätigkeit abgelenkt. Ihre Mitarbeiter können sich gleichzeitig komplett auf ihre Haupttätigkeiten konzentrieren.
So entstehen keine innerbetrieblichen Konflikte der Führungsstruktur. Außerdem sparen Sie Geld bei Fort- und Weiterbildungskosten, Arbeitsausfallkosten und der Fachliteratur. Unser geschulter externer Brandschutzbeauftragter Hamburg erkennt Mängel frühzeitig.
Unsere Einsatzgebiete sind Hamburg, Hamburg Umkreis und Schleswig-Holstein.
Flucht- und Rettungspläne sind in öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben und müssen festen Vorgaben entsprechen. Wir unterstützen Sie von der Planung und Zeichnung bis hin zur Montage der zuvor erstellten Pläne.
Wenn Sie für Ihren Betrieb Feuerlöscher mieten oder Ihre aktuellen Geräte prüfen und warten lassen möchten, helfen wir Ihnen gern weiter.
80 Prozent aller Unfälle mit Rauchgasen entstehen in den eigenen vier Wänden. Sichern Sie deshalb mit einzelnen oder vernetzten Rauchmeldern Ihre Familie. Durch das rechtzeitige Melden von Brand- und Rauchgas können schlimme Folgeschäden verhindert werden.
Das frühe akustische Vermelden von giftigen Gasen gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, um beim Ausbrechen eines Brandes rechtzeitig die Wohnung zu verlassen. In den Schlafräumen, Kinderzimmer sowie Flur sind Rauchmelder vorgeschrieben.
Das Gesetz § 45 Absatz 6 (HBauO) Hamburgische Bauordnung regelt die Montage und die Wartung für Rauchwarnmelder nach der DIN 14676 Norm. Wir empfehlen zudem, in den Aufenthaltsräumen jeweils mindestens einen Rauchmelder zu installieren.
Unsere zertifizierte Fachkraft kommt zu Ihnen und bestimmt die Montageorte. Danach erfolgt die Installation der Rauchmelder und später die Wartung aller Geräte.
Selbstverständlich führen wir die Versorgung mit Rauchmeldern nicht nur in privaten Haushalten durch. Wir arbeiten darüber hinaus für öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten sowie Unternehmen.
Bei großen Objekten mit vielen Rauchmeldern empfehlen wir eine Vernetzung. Vernetzte Rauchmelder sind untereinander verbunden und leiten den Alarm zu den anderen Rauchmeldern weiter. Auch in Betrieben und Kindergärten mit wenigen Räumen sind diese Systeme sehr gut geeignet, um im Alarmfall alle Anwesenden zu alarmieren.
In Objekten mit mehreren Räumen ist eine Gefahrenmeldeanlage, Alarmierungsanlage oder Brandwarnanlage eine geeignetere und meist schon geforderte Lösung. Wir installieren Brandwarnanlagen (BWA) entsprechend der DIN VDE V 0826-2 und Alarmierungsanlagen nach DIN VDE V 0826-1.
Im persönlichen Gespräch teilen wir Ihnen gerne mit, welche Lösung für Sie am besten ist.
Mittels Feststellanlagen sind Sie in der Lage, die Funktion von Schließmitteln zu kontrollieren. Das ist gerade im Falle eines Brandes eine wichtige Voraussetzung, um dessen Weiterverbreitung zu verhindern. In vielen Unternehmen gibt es bereits technische Einrichtungen. Als Fachfirma beraten wir Sie gerne ausführlich zu diesem Thema.
Haben Sie sich für eine Feststellanlage entschieden, wird diese vor Ort von unserem Fachpersonal installiert. Wir sind als Unternehmen zertifiziert und dürfen nach dem Einbau auch die Erstabnahmeprüfung durchführen. Diese garantiert Ihnen später die sachgerechte bauliche Änderung.
Unter Feststellanlagen sind Gerätekombinationen oder Geräte zu verstehen, die geeignet sind, um die Funktionen von Türen kontrolliert unwirksam zu machen. Im Falle eines Brandes oder einer anderweitigen Auslösung werden offenstehende Abschlüsse automatisch und selbsttätig durch die Schließmittel geschlossen.
Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung, einem Brandmelder und einer Energieversorgung. Durch diese soll verhindert werden, dass sich Rauch oder Feuer über mehrere Abschnitte eines Gebäudes verbreiten.
In vielen Gebäuden, wie z.B. in Büros, in Schulen und in Kindergärten, werden Feststellanlagen zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z.B. Brandschutztür und Rauchschutztüren) eingesetzt.
Wir von NimTec Hamburg sind ein zertifizierter Betrieb rund um den Bereich der Feststellanlagen und Türschließer und beraten, planen, montieren, warten und prüfen Festellanlagen und Türschließer in Hamburg und Umgebung, wie z.B. in Ahrensburg, Glinde und Norderstedt.
Zu Ihrer Sicherheit und Ihrem Vertrauen sollte ein Fachmann beigetragen haben! Ronny Nimtz, unsere zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen in Hamburg und Umgebung.
Abnahmeprüfungen für Dormakaba (Dorma) und Geze Feststellanlagen, Prüfungen/Wartungen von Feststellanlagen und Türschließer aller Hersteller und fachgerechte Instandhaltung dieser.
Um die eingebaute Anlage auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation zu kontrollieren, muss diese von einer berechtigen Person geprüft werden. Nachdem die Abnahmeprüfung durchgeführt wurde, muss ein Zulassungsschild im Bereich der installierten Feststellanlage angebracht werden.
Die Abnahme wird zudem dokumentiert und eingetragen. Diese Arbeit übernehmen wir für Sie. So können Sie sicher sein, dass die gesamte Anlage reibungslos und vorschriftsmäßig funktioniert.
Brandschutztüren sichern Leben und Eigentum. Sie vermeiden die Ausbreitung eines Feuers oder Rauch. Haben Sie bereits Brandschutztüren installiert, bieten wir unseren Service in der jährlichen Prüfung und Wartung an. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von uns durch eine zertifizierte Fachkraft vorgenommen.
Wünschen Sie die Planung von neuen Brandschutztüren oder eine Erweiterung Ihrer vorhandenen Türanlage, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir klären Sie über die Zulassungsvoraussetzungen für eine Brandschutztür auf. Auch über die Konsequenzen werden Sie informiert, die Sie beim Unterlassen eines Einbaus treffen können.
Eine Brandschutztür kann aus Glas, Holz oder Metall bestehen. Sie besitzt ein Zulassungsschild, auf dem die entsprechende Zulassung zu erkennen ist. Dieses Schild kann zum Beispiel folgende Kennzeichnung haben:
Bezeichnung einer T30 Rauchschutz Tür nach DIN EN 13501:
E I230 – C5 S200 und steht für: feuerhemmende und rauchdichte Tür E = Raumabschluss, I2 = Wärmeverhalten, 30 = Widerstandsdauer,
C5 = selbstschließend / Dauerfunktion, S200 = Dichtigkeitsprüfung Bezeichnung einer T30 Rauchschutz Tür nach DIN 4102/5:
T30/RS und steht für: feuerhemmende und rauchdichte Tür T30 = Widerstandsdauer, RS = rauchdicht
> der Eigentümer haftet für Dritte
> eine Gewährleistung ist ausgeschlossen
> Verlust des Versicherungsschutzes des Feuerversicherers
> Untersagung der weiteren Nutzung bei Funktionsunfähigkeit
In den meisten Fällen wird ein Türschließer dort eingesetzt, wo ein dauerhaftes Schließen einer Tür erforderlich ist. Dies können Brandschutztüren und Feuerschutztüren sein. Es gibt sie zudem als erweiterte Einheit in Verbindung mit einer Feststellanlage.
Hier ist eine jährliche Wartung / Prüfung des Türschließers sowie der Feststellanlage notwendig. Als zertifizierter Fachbetrieb schicken wir befähigte Personen für Brandschutztüren im Raum Hamburg zu Ihnen.
Wir führen die Prüfung / Wartung der Türschließer und Feststellanlagen durch. Am Ende unserer Arbeit übergeben wir Ihnen ein Protokoll über den Zustand jedes Türschließers und jeder Feststellanlage.
Brandschutztüren Hamburg verbauen und prüfen wir auch im Hamburger Umland. Selbst wenn Sie außerhalb unserer Einsatzgebietes wohnen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein faires Angebot. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Eine sachgerecht durchgeführte Brandabschottung ist eine wirkungsvolle Maßnahme im baulichen Brandschutz. Dadurch werden Schäden durch Brände an Menschen und der Einrichtung verringert.
Brände werden innerhalb eines begrenzten (engen) Raumes gehalten und an einer Ausbreitung gehindert. Für die Brandabschottung stehen uns diverse Brandschutzsysteme (für Kabel, Leitungen, Rohre, Fugen etc.) zur Verfügung.
Planen Sie einen Neubau oder haben Sie bereits Veränderungen an Ihrer Bausubstanz vorgenommen, wenden Sie sich an unsere geschulten Brandschutztechniker. Wir prüfen vor Ort alle Gegebenheiten, um Ihnen ein wirkungsvolles Konzept zur Brandabschottung vorzuschlagen.
Solch eine Überprüfung ist auch nach einer Sanierung oder Modernisierung sinnvoll. Alle baulichen Maßnahmen werden nach einer Auftragserteilung dann von uns vorgenommen und kontrolliert.
Nach Installationsarbeiten sollten Sie außerdem die Brandabschottung nicht vergessen! Wir stellen die Feuerwiderstandsklasse Ihrer Wand wieder her. Werden beispielsweise Rohre oder Leitungen durch eine Wand geführt, besteht die Gefahr, dass sich im Brandfall das Feuer oder der Rauch schnell ausbreiten. Durch eine vorschriftsmäßige Brandabschottung werden die Durchbrüche wieder fachgerecht verschlossen.